Leiharbeiter Steuererklärung: Ja oder nein?

veröffentlicht am: 22.09.2023

Leiharbeiter Steuererklärung: Ja oder nein?

Darum sollten Leiharbeiter bei der Steuererklärung die Fahrtkosten unbedingt angeben

Fahrtkosten sind zwar nur ein einzelner Posten bei der Steuererklärung – dieser hat aber oft sehr große Auswirkungen auf die Höhe der steuerlichen Rückerstattung. Das gilt hauptsächlich, wenn in der Steuererklärung Leiharbeiter ihre Fahrtkosten angeben. Denn diese haben oft wechselnde und teilweise weit entfernte Einsatzorte. Hier summieren sich die zurückgelegten Kilometer besonders schnell. Denn Leiharbeiter können nicht nur jeden Kilometer zur jeweiligen Arbeitsstelle steuerlich absetzen. Oft gilt das zusätzlich auch – etwa bei mehreren Arbeitsstätten – für andere Fahrten. Belege sind bei Fahrtkosten im üblichen Rahmen übrigens nicht erforderlich.

So können Sie Ihre Fahrkosten bei der Steuererklärung beziffern

Generell können Sie für Strecken zwischen der Wohnung und der Arbeitsstellet in der Steuererklärung 30 Cent als Kilometerpauschale für jeden vollen Kilometer absetzen. Das gilt für jeden Arbeitstag und nicht für Fahrten mit dem Auto, sondern beispielsweise auch mit Motorrad, E-Bike oder Fahrrad. Achtung: Ab dem 21. Kilometer können Sie als sogenannter Fernpendler für das Jahr 2021 35 Cent und ab 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer angeben.

Doppelte Haushaltsführung: Wenn der Job Sie weit weg führt

Manchmal führt der Job als Zeitarbeiter Sie weit weg von zu Hause, sodass eine Zweitwohnung herhalten muss. In solchen Fällen können Sie die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Das beinhaltet hauptsächlich Ausgaben für Miete, Verpflegung und Heimfahrten. Hierfür müssen Sie auch Nachfrage des Finanzamtes Belege vorzeigen, bewahren Sie diese also sorgfältig auf.

Verpflegungsmehraufwand: Essen gehen und dabei sparen

Essen gehen und dabei Geld sparen: Das hört sich fast zu gut an, um wahr zu sein. Als Leiharbeiter ist das aber möglich. Wenn Sie nämlich an verschiedenen Orten arbeiten, können Sie den sogenannten Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Das bedeutet, Sie können die Kosten für Ihre Mahlzeiten absetzen. Hierzu sollten Sie Belege – etwa von Restaurants – sammeln. Oft kann es aber auch sinnvoll sein, Tagespauschalen zu nutzen. Im Zweifel lohnt es sich, unklare Sachverhalte bezüglich des Verpflegungsmehraufwandes vorab mit dem Finanzamt zu klären.

Fortbildung und Seminare: Investieren Sie in sich und sparen Sie Steuern

Fortbildungen sind nicht nur gut für die Karriere, sondern auch für die Steuererklärung. Relevante Kurse, Seminare und sogar Fachbücher können abgesetzt werden. Das ist eine Win-win-Situation! Wenn Sie also in sich selbst und Ihr berufliches Wachstum investieren, profitieren Sie auch bei der Steuererklärung

Arbeitsmittel als Leiharbeiter angeben

Als Leiharbeiter benötigen Sie oft spezielle Arbeitsmittel für den Job. Einige davon kann oder muss – etwa bei der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) – der Arbeitgeber stellen. Andere müssen Leiharbeiter jedoch aus eigener Tasche finanzieren. Die gute Nachricht: Viele der Arbeitsmittel können Sie als Leiharbeiter in der Steuererklärung angeben. Hier eine Liste von möglichen absetzbaren Arbeitsmitteln:

  • Berufsbekleidung
  • Büromaterial
  • Fachliteratur
  • Sicherheitsschuhe
  • Taschen
  • Werkzeuge

Fazit: Warum Du Deine Steuererklärung als Leiharbeiter nicht aufschieben solltest

Eine Steuererklärung mag kompliziert erscheinen, aber sie bietet auch viele Möglichkeiten, Geld zurückzubekommen. Auch als Leiharbeiter haben Sie viele Optionen, die Sie nutzen sollten. Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Steuerberatung ersetzt. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Steuererklärung immer an Ihren ausgewiesenen Steuerberater.