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Tarifvertrag – Sicher in der Zeitarbeit

Seit Januar 2004 gibt es erstmals einen bundesweiten Tarifvertrag, der für die Beschäftigten in der Zeitarbeit die Entgelt- und Rahmenbedingungen regelt.


Wir geben Ihnen einen Arbeitsvertrag gemäß des mitarbeiterfreundlichsten, mit dem DGB geschlossenen BZA-Tarifvertrages mit den höchsten Löhnen.


Ihr Status als Zeitarbeitnehmer unterscheidet sich also nicht von dem eines regulären Arbeitnehmers – mit einer Ausnahme: Sie werden vielfältigere berufliche Erfahrungen sammeln.


Als Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) verpflichten wir uns zu hohen Standards als Ihr Arbeitgeber.